Frankreichs Senat verabschiedet Gesetz zum Schutz gegen Kindesmissbrauch
Kinder sollen in Frankreich künftig besser vor sexuellem und anderem Missbrauch geschützt werden. Der Senat verabschiedete am Dienstag mit 260 zu einer Stimme ein Gesetz dazu, das nun noch in einen Vermittlungsausschuss kommt. Es sieht insbesondere vor, dass Vergewaltigung von Kindern künftig nicht mehr verjährt. Derzeit gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren, die von der Volljährigkeit an gezählt wird. Das bedeutete, dass ein Erwachsener bislang mit spätestens 48 Jahren eine Vergewaltigung in seiner Kindheit anzeigen muss...