Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet am Donnerstag (12.00 Uhr) seine Entscheidung zur Gaspipeline vom Rügener Hafen Mukran nach Lubmin. Vergangene Woche hatte das Gericht über die Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des Naturschutzbunds Mecklenburg-Vorpommern gegen den Betrieb der sogenannten Ostsee-Anbindungsleitung verhandelt.
Mit der rund 50 Kilometer langen, bereits bestehenden Pipeline sollen zwei schwimmende LNG-Terminals an das Gasfernleitungsnetz in Lubmin östlich von Greifswald angebunden werden.