Rhein-Neckar. (cm) Rund zweieinhalb Jahre nach der Durchsuchung des Landratsamtes und mehrerer Privatwohnungen hat die Heidelberger Staatsanwaltschaft in der sogenannten Brandschutz-Affäre zwei Strafbefehle wegen Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme erwirkt. Betroffen sind ein Mitarbeiter des Landratsamtes, der aber als Geschäftsführer eines Sachverständigenbüros handelte, sowie ein Mitarbeiter einer Kommune. Möglicherweise kommt es aber noch zu einer mündlichen Gerichtsverhandlung, falls die Strafbefehle nicht akzeptiert werden.