Keine Witwenrente wegen hohem Einkommen: Tabelle gibt Grenze an
Stirbt Ihr Ehepartner, sind Sie in der Regel zur Witwenrente berechtigt. Bei einem zu hohen Einkommen kann es allerdings zu Kürzungen kommen. Bei einer üblichen Familie in Deutschland verdiente früher der Mann das Geld. Für die Kinder und den Haushalt sorgte die Frau. Wenn nun der Ehemann starb, stand die Familie vor dem Nichts. 1911 führte man daher mit der Reichsversicherungsverordnung die Witwenrente ein. Wenn die Witwe nebenbei zu viel verdient, kann ihre Rente jedoch gekürzt oder ganz eingestellt werden.