Aktive Sterbehilfe: Zum Sterben nach Frankreich – mit Einschränkung
Der Verfassungsrat hat das Gesetz zur aktiven Sterbehilfe gebilligt und Gewissensklauseln ergänzt. Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift von Präsident Macron.
Der Verfassungsrat hat das Gesetz zur aktiven Sterbehilfe gebilligt und Gewissensklauseln ergänzt. Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift von Präsident Macron.