Abnehmspritze: Krankenkasse muss Mounjaro nicht zahlen
Abnehmspritzen sind beliebt, doch die Krankenkassen zahlen die Behandlung nur in wenigen Fällen. Eine Hormonstörung gehört allerdings nicht dazu, zeigt ein aktuelles Urteil aus Niedersachsen. Die gesetzliche Krankenkasse muss nicht für die Abnehmspritze zahlen, wenn diese wegen einer Hormonstörung verordnet wird. Die gesetzlichen Regelungen sind abschließend, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle am Montag erklärte. Es ging um das Medikament Mounjaro mit dem Wirkstoff Tirzepatid.