Abschiebehaft ist grundsätzlich ein gravierender Eingriff in die Rechte der Betroffenen. Ist das verhältnismäßig? NRW hat das hinterfragt.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Verhältnismäßigkeit von Abschiebehaft überprüfen lassen. Ergebnis: In keinem der 672 im ersten Halbjahr 2024 angeordneten Haftbeschlüssen hat das zuständige Gericht nachträglich ein milderes Mittel als Abschiebehaft gesehen. Das geht aus einem Evaluierungsbericht von Fluchtministerin Josefine Paul (Grüne) an den Düsseldorfer Landtag hervor.