Krankenkasse zahlt für Strom: So holen Sie sich Geld bis zu 4 Jahre zurück
Der Betrieb elektrischer Hilfsmittel kann hohe Energiekosten verursachen. Dass sie diese an ihre Kasse weiterreichen dürfen, ist vielen Versicherten nicht bekannt. Krankenkassen übernehmen nicht nur die Kosten für die ärztliche Behandlung sowie für Medikamente. Sie zahlen auch für Hilfsmittel, wie etwa Rollatoren, Beatmungs- oder Schlafapnoegeräte – so viel ist den meisten Versicherten bekannt. Weit weniger geläufig ist die Tatsache, dass sich die Krankenkassen auch an den Stromkosten beteiligen...