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Keine Betreuung, kein Freibetrag: Vater hat Nachsehen

Zwei Nachmittage pro Woche bei den Großeltern, sonst bei der Mutter: Will ein Vater steuerliche Vorteile für Kinderbetreuung für sich beanspruchen, muss er selbst tätig werden. Sonst geht er leer aus. Wer nach einer Trennung verhindern möchte, dass der steuerliche Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrag (BEA-Freibetrag) auf den anderen Elternteil übertragen wird, muss selbst einen nachweisbaren Beitrag zur Betreuung leisten. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich mit einem Urteil (Az.
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