Arbeitsgericht: Warum ein Behinderter auf Mindestlohn in Werkstätten klagt
13,90 Euro Stundenlohn anstelle eines Taschengelds: Eine Mindestlohn-Klage für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung beschäftigt ein Gericht. Dem Kläger geht es ums Prinzip.
Rund 300.000 Menschen arbeiten in Deutschland in Werkstätten für Behinderte. Bislang bekommen sie keinen Mindestlohn, sondern ein Entgelt, das eher ein Taschengeld ist. Dagegen hat ein Mitarbeiter einer solchen Werkstatt im Münsterland vor dem Arbeitsgericht Münster geklagt. Das Verfahren gilt als...