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Immobilien vor Gericht: Wenn die Hausverwaltung schlecht geprüft wird, verjährt der Anspruch

Zahlungsunfähige Hausverwaltung: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann ihren Anspruch auf Rückzahlung verlieren, wenn der Verwaltungsbeirat die Jahresabrechnung nur oberflächlich prüft.

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