Immobilien vor Gericht: Wenn die Hausverwaltung schlecht geprüft wird, verjährt der Anspruch
Zahlungsunfähige Hausverwaltung: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann ihren Anspruch auf Rückzahlung verlieren, wenn der Verwaltungsbeirat die Jahresabrechnung nur oberflächlich prüft.