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Steuererklärung: Krankenkasse zahlt nicht – Finanzamt muss es anerkennen

Die Krankenkasse wollte einen sogenannten Hirnschrittmacher nicht zahlen. Doch steuerlich absetzbar sind die Behandlungskosten dennoch, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg. Die Kosten eines sogenannten Hirnschrittmachers können einem Gerichtsurteil zufolge in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Wie das Finanzgericht Baden-Württemberg am Montag in Stuttgart mitteilte, entschied es zugunsten eines Klägers, der mit einer therapieresistenten Depression lebt.
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