Früheres Bürgergeld: In diesen Ausnahmefällen bekommen Studierende die neue Grundsicherung
Azubis und Studenten können kein Grundsicherungsgeld beziehen – eigentlich. Denn es gibt Ausnahmen, in denen sie es anstelle von BAföG oder sogar zusätzlich erhalten können.
Grundsätzlich gilt: Studierende haben keinen Anspruch auf die neue Grundsicherung, ehemals Bürgergeld. Schließlich stehen sie – insbesondere während eines Vollzeitstudiums – für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Auch ist mit dem BAföG eine eigene staatliche Unterstützung für Auszubildende, Schüler und Studierende vorgesehen.