Berlin-Wahl 2026: Wie Wohnungslose wählen können
Auch Menschen ohne festen Wohnsitz sind am 20. September wahlberechtigt. Das müssen sie tun, um ihr Wahlrecht ausüben zu können.
Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September können auch wohnungs- und obdachlose Menschen ohne festen Wohnsitz und Meldeadresse abstimmen. Auf diesen gemeinhin wenig bekannten Aspekt hat Landeswahlleiter Stephan Bröchler hingewiesen. Um von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu können, müssen sie allerdings selbst aktiv werden.
Von diesem Montag (17.