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Investoren-Regel: Kartellamt hält 50+1 für zulässig – sieht aber Mängel

Das Bundeskartellamt schließt sein Verfahren zur 50+1-Regel im deutschen Fußball ab. Die Behörde sieht keine grundsätzlichen Bedenken, fordert aber Nachbesserungen. Besonders ein Klub dürfte sich angesprochen fühlen.

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