Medienstreit: Gericht: Kritik an „OAZ“ durch „Volksverpetzer“ erlaubt
Das OLG Dresden erlaubt dem Blog-Portal „Volksverpetzer“ weiterhin kritische Äußerungen über die „Ostdeutsche Allgemeine Zeitung“.
Die „Ostdeutsche Allgemeine Zeitung“ („OAZ“) hat keinen Anspruch auf die Unterlassung kritischer Äußerungen durch das Blog-Portal „Volksverpetzer“. Eine entsprechende Beschwerde der „OAZ“ hat das Dresdner Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag zurückgewiesen.
In dem Verfahren ging es laut Gericht um einen Artikel des „Volksverpetzers“, in dem sich die Autoren...