Christopher-Street-Day: CSD Dresden kann mit Fest als Versammlung stattfinden
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat den wochenlangen Streit entschieden. Der Christopher-Street-Day in der Landeshauptstadt kann nun wie geplant stattfinden - mit buntem Straßenfest.
Der diesjährige Christopher Street Day (CSD) in Dresden kann wie gewohnt mit Straßenfest stattfinden: Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat auch das Fest als Versammlung eingestuft, wie es mitteilte. Es reagierte damit auf eine Beschwerde des Christopher Street Day Dresden e. V.
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