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EU-Rückführungsverordnung: Brüssel ermöglicht die Abschiebung in Drittstaaten

EU-Parlament und Mitgliedstaaten haben sich geeinigt: Künftig dürfen EU-Staaten Menschen ohne Schutzanspruch in aufnahmewillige Drittstaaten abschieben. Deutschland sucht bereits nach Partnerländern.

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