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Urteil in Hessen: Urne wird nicht wegen Umzugs von Witwe umgebettet

Die Urne eines verstorbenen Manns aus Hessen darf nicht allein deshalb umgebettet werden, weil seine Witwe umzog. Das lässt der Schutz der Totenruhe nicht zu, wie das Verwaltungsgericht Gießen am Montag entschied. Es gab einer Gemeinde im Wetteraukreis Recht und wies eine Klage der Frau ab.

Sie hatte die Asche ihres verstorbenen Manns 2021 auf einem Waldfriedhof bestatten lassen. 2023 beantragte sie, dass die Urne auf einen Friedhof an ihrem neuen Wohnort umgebettet werden sollte. Das erlaubte die Gemeinde aber nicht.

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