Testamentsvollstrecker braucht Erben-Zustimmung bei Verkauf
Ein Grundstück aus dem Nachlass einfach an die eigene Frau verkaufen? Ohne Zustimmung der Erben kann ein Testamentsvollstrecker das nicht, urteilt das OLG Braunschweig - und verlangt klare Nachweise. Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass der letzte Wille eines Erblassers umgesetzt wird. Bevor der Nachlass aber unter den rechtmäßigen Erben aufgeteilt wird, übernimmt der Vollstrecker den Besitz am Nachlass und verwaltet diesen. Was er dabei nicht kann: Ein zum Nachlass gehörendes Grundstück...