Mütterrente: Zählen Erziehungszeiten auch für verstorbene Kinder?
Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die sogenannte Mütterrente. Wer Kinder erzogen hat, bekommt dafür vom Staat eine Anerkennung in Form von Rentenpunkten – auch wenn er während dieser Zeit keiner Erwerbsarbeit nachgegangen ist . Kindererziehung erhöht also die spätere Rente . Das gilt für alle Eltern, allerdings derzeit noch in unterschiedlichem Maß. Wer vor 1992 geborene Kinder erzogen hat, kann sich maximal...