Justiz: 600.000 Euro Corona-Hilfen: Gastronomin muss zurückzahlen
Eine Gastronomin soll Corona-Hilfen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro zurückzahlen. Das Verwaltungsgericht Gießen sieht keinen Anspruch auf die Förderung.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Klage einer Restaurantbetreiberin gegen die Rückforderung von Corona-Hilfen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro abgewiesen. Wie das Gericht mitteilte, hatte sich die Frau konkret gegen die Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen, in diesem Fall von den sogenannten November- und Dezemberhilfen...