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Justiz: 600.000 Euro Corona-Hilfen: Gastronomin muss zurückzahlen

Eine Gastronomin soll Corona-Hilfen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro zurückzahlen. Das Verwaltungsgericht Gießen sieht keinen Anspruch auf die Förderung.

Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Klage einer Restaurantbetreiberin gegen die Rückforderung von Corona-Hilfen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro abgewiesen. Wie das Gericht mitteilte, hatte sich die Frau konkret gegen die Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen, in diesem Fall von den sogenannten November- und Dezemberhilfen...

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