Sexueller Missbrauch: Drei Jahre und neun Monate Haft für Missbrauch an Kindern
Immer wieder hatte er beim Chatten mit Kindern intime Fotos verlangt - und die Mädchen dann unter Druck gesetzt. Und in einem Fall gingen die Vorwürfe sogar noch weiter. Nun gibt es ein Urteil.
In einem Prozess um mehrfachen sexuellen Missbrauch von Kindern hat das Landgericht Münster einen 61-Jährigen schuldig gesprochen. Er hatte in dem Prozess alle Taten eingeräumt und so den Kindern eine Aussage erspart. Das bewerteten die Richter als strafmildernd und verurteilten ihn zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten.