Kommunalwahlkampf: Verwaltungsgerichtshof erlaubt Auftritte von Höcke in Bayern
Trotz neuer Gemeindeordnung dürfen AfD-Veranstaltungen mit Höcke in Bayern stattfinden. Die Richter sehen keine ausreichenden Gründe für ein Redeverbot.
In einem Eilverfahren hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München zwei Auftritte von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke am Wochenende für zulässig erklärt. Die Gemeinde Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth und die Stadt Lindenberg im Allgäu wollten Höcke die Reden bei AfD-Wahlkampfveranstaltungen in ihren öffentlichen Hallen untersagen.