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Kommunalwahlkampf: Verwaltungsgerichtshof erlaubt Auftritte von Höcke in Bayern

Trotz neuer Gemeindeordnung dürfen AfD-Veranstaltungen mit Höcke in Bayern stattfinden. Die Richter sehen keine ausreichenden Gründe für ein Redeverbot.

In einem Eilverfahren hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München zwei Auftritte von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke am Wochenende für zulässig erklärt. Die Gemeinde Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth und die Stadt Lindenberg im Allgäu wollten Höcke die Reden bei AfD-Wahlkampfveranstaltungen in ihren öffentlichen Hallen untersagen.

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