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Senioren: Zählt das Pflegegeld als Einkommen zur Rente?

Viele Rentner sind pflegebedürftig und erhalten deshalb Pflegegeld. Was hat das für Auswirkungen auf Rentenzahlungen und Hinzuverdienst? Und was gilt für pflegende Angehörige?

Das Geld, das Pflegebedürftige bekommen, ist eine Sozialleistung und gilt daher nicht als anrechenbares Einkommen. Das heißt, es zählt weder zum Einkommen noch zum Hinzuverdienst von Rentnern, weswegen es auch nicht zu versteuern ist. Es wird auch bei Bürgergeldempfängern nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

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