Erbschaftsteuer: Martin Werding erwartet Scheitern vor Verfassungsgericht
Erbschaften und Firmenvermögen werden bei der Erbschaftsteuer bisher oft geschont. Der Finanzexperte Martin Werding hält das für verfassungswidrig. Der Wirtschaftsweise und Finanzrechtsexperte Martin Werding erwartet, dass die aktuelle Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird. "Die großzügige Verschonung von Betriebsvermögen bei Schenkungen und Erbschaften verstößt gegen die Grundprinzipien einer gleichmäßigen Besteuerung", sagte Werding der "Augsburger Allgemeinen".