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Verbraucherzentrale und Eventim einigen sich auf Vergleich

In dem Verfahren ging es um Rückerstattungen nach abgesagten Veranstaltungen - etwa während der Corona-Pandemie. Eingetragene Verbraucher können pauschal einen 20-Euro-Gutschein einfordern. Im Streit um die Rückerstattung von Ticketbestellungen haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Ticketanbieter CTS Eventim auf einen Vergleich geeinigt. Das Musterfeststellungsverfahren ist damit abgeschlossen, wie beide Seiten bestätigten. Unter anderem ging es um Veranstaltungsabsagen während der Corona-Pandemie.
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