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Wie Karlsruhe begründet: Die unpolitische Gewalt

Das Bundesverfassungsgericht lässt nur juristische Argumente gelten. Nach deutscher Tradition heißt das: dogmatische, technische, logische. Karlsruher Entscheidungen lesen sich so, als wären den Richtern ihre Konsequenzen egal. Beispiel: Das Urteil zur Triage.

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