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Rentenversicherung: Gericht verpflichtet zu Aufklärung über Teilrente

Die Rentenversicherung muss künftig aktiv über die Möglichkeit der Teilrente informieren. Für wen das bares Geld bedeuten kann. Die Deutsche Rentenversicherung muss Versicherte künftig aktiv auf die Möglichkeit eines Teilrentenbezugs hinweisen. Das hat das Sozialgericht Hannover entschieden (Az. S 78 R 8/21). Im konkreten Fall hatte eine Frau rückwirkend eine Teilrente beantragt, nachdem sie bereits in Vollrente gegangen war – und bekam Recht. Das Gericht verpflichtete die Rentenversicherung zur Neuberechnung ihrer Altersrente...
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