Viele Wohnhäuser in NRW haben längst Module auf dem Dach, die Sonnenstrom erzeugen. Damit es noch mehr werden, gilt ab Januar eine Solarpflicht für neue Häuser. Auch Bestandsbauten sind bald dran.
Neue Wohngebäude müssen in Nordrhein-Westfalen künftig eine Solaranlage zur Stromerzeugung auf dem Dach haben. Die sogenannte Solarpflicht gilt für alle Wohngebäude, deren Bau nach dem 1. Januar 2025 beantragt wird. Die Solaranlagen müssen dabei mindestens 30 Prozent der gesamten Dachfläche bedecken, wie der Verband Wohneigentum erklärt.