Wegen der fahrlässigen Tötung einer hochschwangeren Frau bei einem Unfall steht ein 19 -Jähriger vor Gericht. Fest steht schon: Für einen Vorwurf aus der Anklage sehen die Richter keinen Anhaltspunkt.
Acht Monate nach dem Tod einer schwangeren Frau bei einem Verkehrsunfall in Hückelhoven wird nun voraussichtlich das Urteil für einen 19-Jährigen verkündet. Am Landgericht Mönchengladbach sollen am Donnerstag (9.15 Uhr) zunächst die Plädoyers gehalten werden, danach wollen die Richter das Urteil sprechen.