Tief rote Zahlen und die vergebliche Suche nach einem wissenschaftlichen Vorstand. Ein neues Gesetz soll die Mainzer Unimedizin handlungsfähiger und flexibler machen.
Nach der vorerst gescheiterten Besetzung des Postens des wissenschaftlichen Vorstands der Universitätsmedizin Mainz soll eine Gesetzesänderung die Klinik handlungsfähiger machen. Das Verfahren zur Wahl und Abwahl des wissenschaftlichen Vorstands wird in der vom rheinland-pfälzischen Kabinett beschlossenen Novelle des 15 Jahre alten Gesetzes neu geregelt.