Die Urteile im Streit AfD gegen den Verfassungsschutz sind längst gesprochen. Bislang aber lag die schriftliche Begründung nicht vor.
Münster (dpa) – Sechs Wochen nach der mündlichen Urteilsverkündung hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die im Mai verkündeten Urteile zur AfD im Wortlaut veröffentlicht. Darin begründet der 5. Senat des Gerichts in Münster auf rund 113 Seiten, warum die Partei zu Recht vom Verfassungsschutz als extremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf.