Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD im Freistaat als "rechtsextremistischen Verdachtsfall" beobachten. Im Hauptverfahren einer Klage der AfD gegen die Beobachtung kam das Münchner Verwaltungsgericht zu dem Urteil, dass die Partei als "rechtsextremistischer Verdachtsfall zu beobachten und die Öffentlichkeit über diese Beobachtung zu informieren sei".
Im Jahr 2022 hatte bereits das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) begonnen, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen...