Die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Am ersten der auf zwei Tage angelegten Verhandlung in Karlsruhe kamen zunächst vor allem jene zu Wort, die gegen die Reform vor Gericht gezogen waren - Vertreter der Unionsparteien und der Linken. Dabei hagelte es Vorwürfe in Richtung der Bundesregierung. (Az. 2 BvF 1/23 u.a.)
So beschuldigte der CSU-Landesgruppenchef im Bundestag, Alexander Dobrindt, die parlamentarische Mehrheit, "eindeutig für die eigene Sache tätig geworden" zu sein.