Der frühere Warburg-Bankchef Christian Olearius ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einer Beschwerde wegen der Veröffentlichung von Tagebuchzitaten gescheitert. Das Gericht teilte am Montag in Karlsruhe mit, dass die Verfassungsbeschwerde unzulässig sei und nicht zur Entscheidung angenommen werde. Zuvor hatte bereits der Bundesgerichtshof (BGH) gegen Olearius entschieden. (Az. 1 BvR 2279/23)
Der BGH urteilte im Mai vergangenen Jahres, dass die "Süddeutsche Zeitung" in einem...