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Berliner Justiz gnädig: Polizei muss Aktivisten Verordnungsgebühr fürs Wegtragen zurückzahlen

In einer offiziellen Pressemitteilung vom 26. September informiert das Verwaltungsgericht Berlin darüber, dass Aktivisten der Letzten Generation trotz fortdauernder Nötigungen der berufstätigen Bevölkerung wie auch Vandalismus an weltweit geschätzten Wahrzeichen der Hauptstadt vorerst mit juristischen Samthandschuhen bedacht werden. So heißt es in der Mitteilung 40/2023 wörtlich:

"Die Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Demonstrierenden, die sich auf der Straße festkleben...

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