Bundesarbeitsgericht: Keine Kündigung nach Kirchenaustritt
Die Kirchen sind Arbeitgeber für Hunderttausende Menschen. Immer wieder wird darüber gestritten, ob eine Kirchenmitgliedschaft dafür Voraussetzung ist. Nun hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Arbeitnehmer einer katholischen Einrichtung müssen bei einem Kirchaustritt nicht automatisch mit einem Jobverlust rechnen. Wenn kirchliche Einrichtungen religiöse Anforderungen im Beruf stellen, müssten diesen für alle beschäftigten Arbeitnehmer mit vergleichbaren Aufgaben gelten, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.