Selbstbestimmungsgesetz: Weniger Änderungen des Geschlechtseintrags in Hamburg
Seit zwei Jahren kann man seinen Geschlechtseintrag unkompliziert ändern. Bei den Hamburger Standesämtern gehen inzwischen deutlich weniger Anträge als kurz nach Inkrafttreten der Neuregelung ein.
Die Zahl der Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags ist in den vergangenen Monaten in Hamburg stark gesunken. Seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 bis Ende September dieses Jahres seien 1.258 Anträge bei den Standesämtern abgegeben worden, teilte das zuständige Bezirksamt Harburg mit.