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Unfall mit Balance Board: Messebesucher geht leer aus

Wer auf Messen Sportgeräte ausprobiert, tut das auf eigenes Risiko. Geht etwas schief, können Messebesucher den jeweiligen Aussteller laut Gerichtsentscheid nicht per se zur Rechenschaft ziehen. Informieren, besichtigen, ausprobieren: Auf Messen lässt sich vielerlei technischer Schnickschnack testen. Wem dabei etwas zustößt, kann nicht unbedingt auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz des Ausstellers hoffen, zeigt ein Urteil des Landgerichts München I (Az. 32 O 10198/25 ), auf das das Rechtsportal...
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