Früheres Bürgergeld: Kann man die neue Grundsicherung im Ausland beziehen?
Wer die neue Grundsicherung bezieht, kann nicht einfach ins Ausland ziehen und die Leistung weiter erhalten. Auch für vorübergehende Aufenthalte gelten strenge Regeln.
Seit dem 1. Juli 2026 ersetzt die neue Grundsicherung das Bürgergeld. Mit ihr gelten einige neue Regeln. Bei der Frage des Wohnsitzes hat sich jedoch nichts geändert: Um die Leistung zu erhalten, muss der Antragsteller in Deutschland wohnen und hier seinen Lebensmittelpunkt haben, so die Bundesagentur für Arbeit.
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