Entbürokratisierung: Bayern schafft Pflicht für beglaubigte Kopien ab
Seit Jahren müht sich die Staatsregierung um weniger Bürokratie. Das hat immer wieder für Konflikte gesorgt. Die neuste Novelle hat einige Neuerungen parat, nicht jede dürfte nur Zustimmung erfahren.
In Bayern müssen für Anträge bei Behörden künftig weder beglaubigte Kopien noch - sofern verlangt - eine Geburtsurkunde vorgelegt werden. In Zukunft reichten für alle im Landesrecht verankerten Bestimmungen einfache Kopien, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München.