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Christopher Street Day: CSD Dresden: Straßenfest gilt nicht als Versammlung

Das Straßenfest des CSD Dresden wird nicht als Versammlung anerkannt. Was das für die Veranstalter bedeutet, erklärt die Landesdirektion Sachsen.

Der Christopher Street Day (CSD) in Dresden darf nach einer Entscheidung der Landesdirektion Sachsen nicht in Gänze als Versammlung eingestuft werden. Nur der Umzug sei eine Versammlung, nicht aber das mehrtägige Straßenfest, teilte die Landesdirektion als oberste Versammlungsbehörde im Freistaat mit. Hintergrund ist die Frage, wer die Kosten für Sicherheit...

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