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Beim Einschläfern: Pony fällt auf Tierärztin – kein Anspruch auf Schmerzensgeld

Beim Einschläfern eines Ponys wird eine Tierärztin verletzt und fordert 10.000 Euro Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht Frankfurt weist ihre Forderung zurück.

Eine Ponyhalterin haftet nicht für Verletzungen einer Tierärztin, wenn ein Tier während des Einschläferns auf sie fällt. Das Umfallen des Ponys sei keine „typische Tiergefahr“ gewesen, sondern allein auf die Schwerkraft während des Sterbeprozesses zurückzuführen, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Montag mit.

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