Bundestag beschließt Tariftreuegesetz: Folgen für Unternehmer
Viele öffentliche Aufträge soll es künftig nur für Firmen mit günstigen Bedingungen für Beschäftigte geben. Die schwarz-rote Mehrheit im Parlament hat zugestimmt – teils zähneknirschend. Öffentliche Aufträge des Bundes am Bau und bei Dienstleistungen soll es künftig nur für Firmen geben, die Tarifverträge oder ähnlich gute Bedingungen für ihre Beschäftigten einhalten. Der Bundestag beschloss das sogenannte Tariftreuegesetz mit der Mehrheit von Union und SPD . Die Grünen stimmten mit dafür, die Linke enthielt sich.