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Abzocke von Autofahrern in Österreich: Neues Gesetz tritt in Kraft

Wer in Österreich nur kurz in einer Einfahrt hält, musste bislang mit happigen Strafen rechnen. Jetzt kippt die Regierung diese Praxis und setzt klare Grenzen für Besitzstörungsklagen. Einmal kurz zum Wenden auf Privatgrund – und schon flattert ein Anwaltsschreiben ins Haus: In Österreich war das jahrelang möglich. Wer mit dem Auto nur wenige Minuten auf fremdem Gelände hielt, konnte auf Besitzstörung verklagt werden. Die Kosten dafür lagen oft zwischen 300 und 800 Euro. Seit dem 1. Januar 2026 ist damit Schluss.
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