Trickbetrug: Kein Steuerabzug – Opfer bleiben auf dem Schaden sitzen
Opfer von Trickbetrügern hoffen oft darauf, ihren finanziellen Schaden von der Steuer absetzen zu können – vergeblich. Ein aktuelles Urteil zeigt, warum der Fiskus in solchen Fällen keine Ausnahme macht. Weg ist weg: Wer Opfer eines Trickbetrugs wird, muss den finanziellen Verlust in aller Regel in voller Höhe selbst tragen. Denn steuerlich lassen sich solche Schäden nicht geltend machen. Das hat das Finanzgericht Münster (Az. 1 K 360/25 E ) kürzlich entschieden. In dem konkreten Fall...