Signa: Betrügerische Krida-Anklage gegen Benko rechtskräftig
Die erste Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen den gefallenen Signa-Gründer René Benko wegen betrügerischer Krida ist rechtskräftig. Dies teilte die Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck, Birgit Fink, am Freitag auf APA-Anfrage mit. Die Rechtsverteidigung Benkos hatte in der dafür vorgesehenen zweiwöchigen Frist keinen Einspruch dagegen eingelegt. Verhandlungstermine standen noch nicht fest, der Prozess könnte indes in Wien stattfinden.