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Signa: Betrügerische Krida-Anklage gegen Benko rechtskräftig

Die erste Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen den gefallenen Signa-Gründer René Benko wegen betrügerischer Krida ist rechtskräftig. Dies teilte die Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck, Birgit Fink, am Freitag auf APA-Anfrage mit. Die Rechtsverteidigung Benkos hatte in der dafür vorgesehenen zweiwöchigen Frist keinen Einspruch dagegen eingelegt. Verhandlungstermine standen noch nicht fest, der Prozess könnte indes in Wien stattfinden.
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