Pflegegrad reicht: Wie Sie den Behinderten-Pauschbetrag sichern
Wer Pflegegrad 4 oder 5 hat, kann einen hohen Steuerfreibetrag nutzen – ohne zusätzlichen Antrag beim Versorgungsamt. Was Sie beachten müssen. Menschen mit einer Behinderung haben im Alltag oft mit zusätzlichen Ausgaben zu kämpfen. Um sie steuerlich zu entlasten, sieht der Gesetzgeber den Behinderten-Pauschbetrag vor. Was viele nicht wissen: Auch Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 können davon profitieren – und zwar, ohne dass bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden muss. Darauf...