Wölfe sind streng geschützt. Sie dürfen nur in Ausnahmefällen geschossen werden, etwa wenn sie wiederholt Nutztiere reißen. Im Landkreis Leer wird über eine solche Ausnahme gestritten.
Im Landkreis Leer darf vorerst doch kein Wolf geschossen werden. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Verwaltung am Samstag per Beschluss aufgefordert, keinen Gebrauch von der Abschussgenehmigung zu machen, wie das Gericht mitteilte. Demnach ist am Freitag ein Eilantrag gegen die Abschussgenehmigung eingegangen...